By Astrid Heilmair, Prof. Dr. Dieter Witt
Die Bedeutung von Risikomanagement hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch Verbände stehen veränderten Rahmenbedingungen und Entwicklungen gegenüber, die eine strukturierte Wahrnehmung und Steuerung von Risiken und Chancen erforderlich machen. Da Verbände bislang noch nicht konsequent die Möglichkeiten des Risikomanagements nutzen, ist gerade in diesen Organisationen ein Umdenken erforderlich, um neuen Herausforderungen gerecht werden zu können.
Astrid Heilmair entwickelt eine theoretische, empirisch fundierte und zugleich praxisorientierte Vorgehensweise, die Verbände bei der Etablierung und operativen Umsetzung eines Risikomanagements unterstützt. Die Autorin zeigt zusätzlich auf, wie mit Hilfe eines verbandsspezifischen Chancen- und Risikocontrollings die strategische Weiterentwicklung des Verbands gestärkt werden kann. Die vorgestellten Modelle unterstützen Verbände bei einer risikobewussten Wahrnehmung ihres Bedarfsdeckungsauftrags (Verbandsmission) unter Berücksichtigung der finanziellen Perspektive und bieten somit wertvolle Handlungsempfehlungen für das Verbandsmanagement.
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So kann sich der wechselseitige Einfluss der Risiken harmonisch, neutral oder konkurrierend erweisen. 83 Ein schlüssiges und aktives Risikomanagement richtet sich somit an der Erreichung folgender Ziele aus:84 Sicherung der Existenz Sicherung des langfristigen Erfolgs Vermeidung beziehungsweise Reduzierung der Risikokosten Steigerung des Marktwertes Die Umsetzung eines Risikomanagements folgt der Kosten-Nutzen-Analyse. Ziel hierbei ist die Maximierung des Nutzens des Risikomanagements. Der Nutzen eines Risikomanagements bei einer gegebenen Anzahl von risikopolitischen Maßnahmen ist definiert als die Differenz aus der Sicherheit und den Kosten des Systems.
2003), S. 58. Hinsichtlich der Schadensart kann zwischen direkten und indirekten Schäden unterschieden werden. Als direkte Schäden, die unmittelbar aus einem Risiko resultieren, zählen beispielsweise Sach- oder Personenschäden. Unter indirekte Schäden sind mittelbare Folgeschäden, wie etwa negative Auswirkungen auf das Unternehmensimage, zu subsumieren. Vgl. hierzu Imboden, C. (1983), S. 106; Hertel, A. (1991), S. 52 ff. 154 Der Informationsgehalt des Erwartungswerts muss jedoch als sehr begrenzt bezeichnet werden, weil er keine Aussagen über die Faktorzusammensetzung liefert.
86 87 88 Vgl. Keitsch, D. (2004), S. 7. Die Gesetzesanforderungen des KonTraG geben die Rahmenbedingungen für ein so genanntes Risikomanagementsystem vor. Gemäß KonTraG basiert ein integriertes Risikomanagementsystem auf drei Säulen: einem Frühwarnsystem, einem Überwachungssystem und einem Controlling. Deren Ausgestaltung wird im Gesetz nicht explizit vorgeschrieben, daher sind die Anforderungen an das Risikomanagement primär nach betriebswirtschaftlichen Aspekten zu richten. 2), wird der Fokus dieser Arbeit vorrangig auf die für ein betriebswirtschaftlich orientiertes Risikomanagement erforderlichen Elemente gerichtet.